Weg mit dem offenen Strafvollzug Hartz IV
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Extraausgabe, Mai 2011
Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser,
Sanktionen und Leistungskürzungen bei Transfersystemen verletzen das
Grundrecht auf eine bedingungslose Sicherung der Existenz und Ermöglichung
der Teilhabe an der Gesellschaft. Sanktionen und Leistungseinschränkungen
stürzen die Betroffenen in eine extreme existenzielle Notlage und grenzen sie
aus der Gesellschaft aus.
Sanktionen und Leistungseinschränkungen sind ein Herrschaftsinstrument in
den Händen des Staates und der Verwaltung gegen Menschen zur Durchsetzung
ihrer Verhaltensanforderungen und öffnen der behördlichen Willkür
gegen Menschen Tür und Tor.
Erich Fromm setzte dagegen: "Das garantierte Einkommen würde nicht nur aus
dem Schlagwort 'Freiheit' eine Realität machen, es würde auch ein tief in der
religiösen und humanistischen Tradition des Westens verwurzeltes Prinzip
bestätigen, dass der Mensch unter allen Umständen das Recht hat zu leben.
Dieses Recht auf Leben, Nahrung und Unterkunft, auf medizinische Versorgung,
Bildung usw. ist ein dem Menschen angeborenes Recht, das unter
keinen Umständen eingeschränkt werden darf, nicht einmal im Hinblick darauf,
ob der Betreffende für die Gesellschaft 'von Nutzen ist'."
Kämpfen wir gegen die Herrschaftslogik der Disziplinierung und der obrigkeitsstaatlichen
Gewalt gegen Menschen und streiten für das Grundrecht auf die
bedingungslose Sicherung der Existenz und Ermöglichung der gesellschaftlichen
Teilhabe! Weg mit den Sanktionen!
Ronald Blaschke
Kampagne
"Weg mit dem offenen Strafvollzug Hartz IV –
Für ein Grundeinkommen für alle!"
Am 6.6.2011 wird anlässlich des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
und des Antrags der Fraktion DIE LINKE eine öffentliche Anhörung zum Thema
Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen bei den Grundsicherungen (Hartz
IV=SGB II, SGB XII) im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen
Bundestages durchgeführt (siehe ausführlichen Bericht dazu).
Das Netzwerk Grundeinkommen ruft im Zusammenhang mit dieser Anhörung
zur Kampagne „Weg mit dem offenen Strafvollzug Hartz IV – Für ein Grundeinkommen
für alle!“ auf:
1. Nehmen Sie an der öffentlichen Anhörung teil: Deutscher Bundestag,
06.06.2011, 14.00 – 15.30 Uhr (Anmeldung über das Ausschusssekretariat)
und bekunden Sie durch Ihre Anwesenheit Ihre Forderung nach einer
vollständigen Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen.
Für alle, die nicht dabei sein können: Eine Aufzeichnung und die Liveübertragung
der öffentlichen Anhörung sind geplant, mehr dazu demnächst auf
2. Senden Sie eine Mail an alle Bundestagsabgeordneten und an die
Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und Soziales mit der Forderung „Weg mit
den Sanktionen und Leistungseinschränkungen bei allen Grundsicherungen“.
Machen Sie darauf aufmerksam, dass Sanktionen/Leistungskürzungen
grundrechtswidrig sind, weil sie das Grundrecht auf eine Existenz- und
Teilhabesicherung verletzen.
Grundeinkommens-Befürwortende sollten darüber hinaus darauf aufmerksam
machen, dass die vollständige Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen
begleitet werden muss von der Abschaffung der sozialadministrativen
Bedürftigkeitsprüfung und der Anhebung der Transfers auf ein
die Existenz und die Teilhabe sicherndes Niveau. Die Forderung lautet dann:
„Weg mit den Sanktionen und Leistungseinschränkungen – Für ein Grundeinkommen
für alle!“
3. Unterstützen Sie das Petitionsvorhaben „Weg mit dem
Sanktionsparagrafen 31 (Hartz IV, SGB II)“ unter
www.sanktionenweg.
de
. Dort finden Sie Erläuterungen zum Vorhaben, zur Unterstützer-
Innenliste, zur Völkerrechts- und Grundrechtswidrigkeit der Sanktionen/
Leistungskürzungen. Sammeln Sie mit den Listen Unterschriften, die bei
Erreichung der für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss nötigen
Anzahl von 50.000 UnterstützerInnen beim Bundestag eingereicht wird.
Beteiligen Sie sich an der Kampagne „Weg mit dem offenen
Strafvollzug Hartz IV – Für ein Grundeinkommen für alle!“.
Impressum
Herausgeber: Netzwerkrat des Netzwerks Grundeinkommen
Redaktion: Reimund Acker, Ronald Blaschke, Stefan Ziller
V.i.S.d.P.: Stefan Ziller, Alt-Biesdorf 62, 12683 Berlin, 030 2325 2410
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